Bedingtes Feuerverbot im Kanton Aargau

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben
nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht
(grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand.

Info der Gemeinden des Bezirks Zurzach

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